§ 5 HGB
Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897
[1. Juli 1998]
1§ 5. Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.
- Anmerkungen:
- 1. 1. Juli 1998: Artt. 3 Nr. 5, 29 Abs. 4 des Gesetzes vom 22. Juni 1998.