§ 4 MarkenG. Entstehung des Markenschutzes Der Markenschutz entsteht

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) vom 25. Oktober 1994
[14. Januar 2019]
1§ 4. Entstehung des Markenschutzes Der Markenschutz entsteht.
  • 21. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register,
  • 2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
  • 3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.
Anmerkungen:
1. 1. Januar 1995: Artt. 1, 50 Abs. 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 1994.
2. 14. Januar 2019: Artt. 1 Nr. 3, 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018.

Umfeld von § 4 MarkenG

§ 3 MarkenG. Als Marke schutzfähige Zeichen

§ 4 MarkenG. Entstehung des Markenschutzes Der Markenschutz entsteht

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