§ 184b StGB. Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871
[24. November 1973/28. November 1973–1. April 2004]
1§ 184b. Jugendgefährdende Prostitution. Wer der Prostitution
- 1. in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder
- 2. in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen,
- Anmerkungen:
- 1. 24. November 1973/28. November 1973: Artt. 1 Nr. 16, 12 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. November 1973.