§ 272 StPO. Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls

Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
[17. September 1965][1. Oktober 1950]
§ 272 § 272
Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält […] Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält:
1. den Ort und den Tag der Verhandlung; 1. den Ort und den Tag der Verhandlung;
2. die Namen der Richter, Geschworenen und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamte[n] der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers; 2. die Namen der Richter, Geschworenen und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamte[n] der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
3. die Bezeichnung der strafbaren Handlung nach der Anklage; 3. die Bezeichnung der strafbaren Handlung nach der Anklage;
4. die Namen der Angeklagten, ihrer Vertheidiger, der Privatkläger, Nebenkläger, Verletzten, die Ansprüche aus der Straftat geltend machen, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände; 4. die Namen der Angeklagten, ihrer Vertheidiger, der Privatkläger, Nebenkläger, Verletzten, die Ansprüche aus der Straftat geltend machen, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände;
5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. 5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
[1. Oktober 1950–17. September 1965]
1§ 272. Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält:
  • 1. den Ort und den Tag der Verhandlung;
  • 22. die Namen der Richter, Geschworenen und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamte[n] der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
  • 3. die Bezeichnung der strafbaren Handlung nach der Anklage;
  • 34. die Namen der Angeklagten, ihrer Vertheidiger, der Privatkläger, Nebenkläger, Verletzten, die Ansprüche aus der Straftat geltend machen, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände;
  • 5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
Anmerkungen:
1. 1. Oktober 1879: Erstes Gesetz vom 1. Februar 1877, § 1 des Zweiten Gesetzes vom 1. Februar 1877.
2. 1. Januar 1928: Artt. 2 Abs. 1, 4 des Gesetzes vom 9. Juli 1927.
3. 1. Oktober 1950: Artt. 3 Nr. I.125, 8 Nr. I des Gesetzes vom 12. September 1950.

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