§ 34 StPO. Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen

Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
[25. Juli 2015][1. Oktober 1950]
§ 34. Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen § 34
Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die[…], durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen. Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die[…], durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.
[1. Oktober 1950–25. Juli 2015]
1§ 34. Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die[…], durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.
Anmerkungen:
1. 1. Oktober 1950: Anlage 3, Artt. 9, 8 Nr. I des Gesetzes vom 12. September 1950.