§ 34 StPO. Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen
Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
[25. Juli 2015] | [1. Oktober 1950] |
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§ 34. Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen | § 34 |
Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die[…], durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen. | Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die[…], durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen. |
[1. Oktober 1950–25. Juli 2015]
1§ 34. Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die[…], durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.
- Anmerkungen:
- 1. 1. Oktober 1950: Anlage 3, Artt. 9, 8 Nr. I des Gesetzes vom 12. September 1950.