§ 15 UKlaG. Ausnahme für das Arbeitsrecht

Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG) vom 26. November 2001
[1. Januar 2002]
1§ 15. Ausnahme für das Arbeitsrecht. Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.
Anmerkungen:
1. 1. Januar 2002: Artt. 3, 9 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes vom 26. November 2001.

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