§ 5 UKlaG. Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften
Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG) vom 26. November 2001
[9. Oktober 2013] | [8. Juli 2004] |
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§ 5. Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften | § 5. Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften |
Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und § 12 Absatz 1, 2, 4 und 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt. | Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und § 12 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt. |
[8. Juli 2004–9. Oktober 2013]
1§ 5. Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften. Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und § 12 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.
- Anmerkungen:
- 1. 8. Juli 2004: §§ 20 Abs. 4 Nr. 2, 22 S. 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2004.