§ 10 WpPG. Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt

Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG) vom 22. Juni 2005
[1. Juli 2012–21. Juli 2019]
1§ 10. (weggefallen)
Anmerkungen:
1. 1. Juli 2012: Artt. 1 Nr. 11, 10 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2012.