Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG) vom 1. Juni 2017 Abschnitt 1. Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes Paragraf 1. Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten Paragraf 2. Zentralstelle Paragraf 3. Internationale Zusammenarbeit Paragraf 4. Strafverfolgung Paragraf 5. Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus Paragraf 6. Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes Paragraf 7. Zeugenschutz Paragraf 8. Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz Abschnitt 2. Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung Unterabschnitt 1. Datenerhebung Paragraf 9. Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt Paragraf 10. Bestandsdatenauskunft Paragraf 10a. Erhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung Paragraf 11. Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe Unterabschnitt 2. Weiterverarbeitung von Daten Paragraf 12. Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung Paragraf 13. Informationssystem des Bundeskriminalamtes Paragraf 14. Kennzeichnung Paragraf 15. Regelung von Zugriffsberechtigungen Paragraf 16. Datenweiterverarbeitung im Informationssystem Paragraf 17. Projektbezogene gemeinsame Dateien Paragraf 18. Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen Paragraf 19. Daten zu anderen Personen Paragraf 20. Verordnungsermächtigung Paragraf 21. Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung Paragraf 22. Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung Paragraf 23. Elektronische Aktenführung Paragraf 24. Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren Unterabschnitt 3. Datenübermittlung Paragraf 25. Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich Paragraf 26. Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union Paragraf 27. Datenübermittlung im internationalen Bereich Paragraf 28. Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe Abschnitt 3. Zentralstelle Paragraf 29. Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung Paragraf 30. Verbundrelevanz Paragraf 31. Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund Paragraf 32. Unterrichtung der Zentralstelle Paragraf 33. Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich Abschnitt 4. Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung Paragraf 34. Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung Paragraf 35. Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung Paragraf 36. Koordinierung bei der Strafverfolgung Paragraf 37. Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder Abschnitt 5. Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus Paragraf 38. Allgemeine Befugnisse Paragraf 39. Erhebung personenbezogener Daten Paragraf 40. Bestandsdatenauskunft Paragraf 41. Befragung und Auskunftspflicht Paragraf 42. Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen Paragraf 43. Erkennungsdienstliche Maßnahmen Paragraf 44. Vorladung Paragraf 45. Besondere Mittel der Datenerhebung Paragraf 46. Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen Paragraf 47. Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle Paragraf 48. Rasterfahndung Paragraf 49. Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme Paragraf 50. Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen Paragraf 51. Überwachung der Telekommunikation Paragraf 52. Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten Paragraf 53. Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten Paragraf 54. Platzverweisung Paragraf 55. Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot Paragraf 56. Elektronische Aufenthaltsüberwachung Paragraf 57. Gewahrsam Paragraf 58. Durchsuchung von Personen Paragraf 59. Durchsuchung von Sachen Paragraf 60. Sicherstellung Paragraf 61. Betreten und Durchsuchen von Wohnungen Paragraf 62. Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen Abschnitt 6. Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes Paragraf 63. Allgemeine Befugnisse Paragraf 63a. Bestandsdatenauskunft Paragraf 64. Besondere Mittel der Datenerhebung Paragraf 65. Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle Abschnitt 7. Zeugenschutz Paragraf 66. Befugnisse Paragraf 66a. Bestandsdatenauskunft Abschnitt 8. Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz Paragraf 67. Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes Paragraf 68. Sicherheitsüberprüfung Abschnitt 9. Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person Unterabschnitt 1. Datenschutzaufsicht Paragraf 69. Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Unterabschnitt 2. Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter Paragraf 70. Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes Paragraf 71. Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes Paragraf 72. Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Unterabschnitt 3. Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes Paragraf 73. Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes Unterabschnitt 4. Pflichten des Bundeskriminalamtes Paragraf 74. Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen Paragraf 75. Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern Paragraf 76. Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem Paragraf 77. Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen Paragraf 78. Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten Paragraf 79. Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten Paragraf 80. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Paragraf 81. Protokollierung Paragraf 82. Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen Paragraf 83. Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Unterabschnitt 5. Rechte der betroffenen Person Paragraf 84. Rechte der betroffenen Person Paragraf 85. Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien Unterabschnitt 6. Schadensersatz Paragraf 86. Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund Abschnitt 10. Schlussvorschriften Paragraf 87. Strafvorschriften Paragraf 88. Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag Paragraf 89. Einschränkung von Grundrechten Paragraf 90. Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren Paragraf 91. Übergangsvorschrift