§ 384 StPO. Weiteres Verfahren
Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
[25. Juli 2015] | [1. Januar 1975] |
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§ 384. Weiteres Verfahren | § 384 |
(1) [1] Das weitere Verfahren richtet sich nach den [Vorschriften], [die] für das Verfahren auf erhobene öffentliche Klage gegeben sind. [2] Jedoch dürfen Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht angeordnet werden. | (1) [1] Das weitere Verfahren richtet sich nach den [Vorschriften], [die] für das Verfahren auf erhobene öffentliche Klage gegeben sind. [2] Jedoch dürfen Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht angeordnet werden. |
(2) § 243 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Vorsitzende den Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens verliest. | (2) § 243 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Vorsitzende den Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens verliest. |
(3) Das Gericht bestimmt unbeschadet des § 244 Abs. 2 den Umfang der Beweisaufnahme. | (3) Das Gericht bestimmt unbeschadet des § 244 Abs. 2 den Umfang der Beweisaufnahme. |
(4) Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 über das Recht, die Aussetzung der Hauptverhandlung zu verlangen, ist nicht anzuwenden. | (4) Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 über das Recht, die Aussetzung der Hauptverhandlung zu verlangen, ist nicht anzuwenden. |
(5) Vor dem Schwurgericht kann eine Privatklagesache nicht gleichzeitig mit einer auf öffentliche Klage anhängig gemachten Sache verhandelt werden. | (5) Vor dem Schwurgericht kann eine Privatklagesache nicht gleichzeitig mit einer auf öffentliche Klage anhängig gemachten Sache verhandelt werden. |
[1. Januar 1975–25. Juli 2015]
1§ 384.
2(1) 3[1] Das weitere Verfahren richtet sich nach den [Vorschriften], [die] für das Verfahren auf erhobene öffentliche Klage gegeben sind. 4[2] Jedoch dürfen Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht angeordnet werden.
5(2) § 243 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Vorsitzende den Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens verliest.
- Anmerkungen:
- 1. 1. April 1924: §§ 43, 40 Abs. 4 der Verordnung vom 4. Januar 1924, Bekanntmachung vom 22. März 1924.
- 2. 1. Januar 1934: Artt. 2 Nr. 35, 13 des Ersten Gesetzes vom 24. November 1933.
- 3. 1. Oktober 1950: Anlage 3, Artt. 9, 8 Nr. I des Gesetzes vom 12. September 1950.
- 4. 1. Januar 1975: Artt. 21 Nr. 96, 326 Abs. 1 des Gesetzes vom 2. März 1974.
- 5. 1. April 1965: Artt. 7 Nr. 18 Buchst. a, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1964.
- 6. 1. April 1965: Artt. 7 Nr. 18 Buchst. b, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1964.
- 7. 1. April 1965: Artt. 7 Nr. 18 Buchst. b, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1964.
- 8. 1. April 1965: Artt. 7 Nr. 18 Buchst. b, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1964.