Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG) vom 3. April 2009 Teil 1. Der Versorgungsausgleich Kapitel 1. Allgemeiner Teil Paragraf 1. Halbteilung der Anrechte Paragraf 2. Auszugleichende Anrechte Paragraf 3. Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit Paragraf 4. Auskunftsansprüche Paragraf 5. Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert Kapitel 2. Ausgleich Abschnitt 1. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich Paragraf 6. Regelungsbefugnisse der Ehegatten Paragraf 7. Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen Paragraf 8. Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen Abschnitt 2. Wertausgleich bei der Scheidung Unterabschnitt 1. Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung Paragraf 9. Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen Unterabschnitt 2. Interne Teilung Paragraf 10. Interne Teilung Paragraf 11. Anforderungen an die interne Teilung Paragraf 12. Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten Paragraf 13. Teilungskosten des Versorgungsträgers Unterabschnitt 3. Externe Teilung Paragraf 14. Externe Teilung Paragraf 15. Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung Paragraf 16. Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis Paragraf 17. Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten Unterabschnitt 4. Ausnahmen Paragraf 18. Geringfügigkeit Paragraf 19. Fehlende Ausgleichsreife Abschnitt 3. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung Unterabschnitt 1. Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen Paragraf 20. Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente Paragraf 21. Abtretung von Versorgungsansprüchen Paragraf 22. Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen Unterabschnitt 2. Abfindung Paragraf 23. Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit Paragraf 24. Höhe der Abfindung, Zweckbindung Unterabschnitt 3. Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung Paragraf 25. Anspruch gegen den Versorgungsträger Paragraf 26. Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer Abschnitt 4. Härtefälle Paragraf 27. Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs Kapitel 3. Ergänzende Vorschriften Paragraf 28. Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität Paragraf 29. Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens Paragraf 30. Schutz des Versorgungsträgers Paragraf 31. Tod eines Ehegatten Kapitel 4. Anpassung nach Rechtskraft Paragraf 32. Anpassungsfähige Anrechte Paragraf 33. Anpassung wegen Unterhalt Paragraf 34. Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt Paragraf 35. Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze Paragraf 36. Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze Paragraf 37. Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person Paragraf 38. Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person Teil 2. Wertermittlung Kapitel 1. Allgemeine Wertermittlungsvorschriften Paragraf 39. Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft Paragraf 40. Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft Paragraf 41. Bewertung einer laufenden Versorgung Paragraf 42. Bewertung nach Billigkeit Kapitel 2. Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger Paragraf 43. Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung Paragraf 44. Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Paragraf 45. Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz Paragraf 46. Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen Kapitel 3. Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße Paragraf 47. Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts Teil 2a. Ergänzende Vorschriften Paragraf 47a. Erstattung nach interner Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis Teil 3. Übergangsvorschriften Paragraf 48. Allgemeine Übergangsvorschrift Paragraf 49. Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen Paragraf 50. Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz Paragraf 51. Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs Paragraf 52. Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs Paragraf 53. Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung Paragraf 54. Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977